Der Fall der Schulleiterin vom Zürichsee
Eine Schulleiterin vom Zürichsee geriet in die Kritik, nachdem sie auf Facebook einen Beitrag zum Nahostkonflikt veröffentlicht hatte. In ihrem Post schrieb sie sinngemäss, dass Kinder in Gaza nicht im eigentlichen Sinne Kinder seien, sondern von der Hamas ausgebildete künftige Terroristen. Zudem bezeichnete sie Ärzte und Lehrer als aktive Hamas-Mitglieder.
Mehrere Leser zeigten sich schockiert und meldeten sich anonym bei der Redaktion. Der Vorwurf: Der Post sei rassistisch und diskriminierend. Die Schulleiterin löschte den Beitrag daraufhin und erklärte, sie habe sich nicht gegen die palästinensische Bevölkerung gerichtet, sondern gegen das Regime der Hamas.
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) stufte den Post nicht als rassistisch, sondern als problematisch ein. Solche Aussagen könnten Polarisierung und Hass fördern. Die Bildungsdirektion betonte, dass Lehrpersonen zwar grundsätzlich das Recht auf freie Meinungsäusserung haben, aber auch einer Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber unterliegen.
Der Fall wirft die grundsätzliche Frage auf: Wie weit darf Meinungsfreiheit für Personen in öffentlichen Ämtern gehen? Und werden dabei wirklich alle gleich behandelt?
Ich habe folgenden Kommentar verschickt, welcher auch publiziert wurde:
Wenn ein prominenter Politiker wie Cédric Wermuth oder ein Andreas Glarner in den Tageszeitungen drastische Aussagen tätigen oder politische Gegner polemisch angreifen, wird das hingenommen. Auch andere Exponenten der Juso äussern sich regelmässig mit scharfen Worten – oft ohne Konsequenzen. Doch wenn eine Schulleiterin Kritik an der Hamas äussert, wird dies als problematisch eingestuft. Warum dieser doppelte Standard?
Ich kenne den genauen Wortlaut ihres Posts nicht, aber wenn selbst die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus den Beitrag nicht als rassistisch, sondern lediglich als problematisch einstuft, scheint er nicht völlig entgleist zu sein. Es stellt sich die Frage, ob hier tatsächlich eine Grenze überschritten wurde – oder ob nicht vielmehr eine unliebsame Meinung sanktioniert werden soll.
Wenn Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist, dann muss sie für alle gelten. Auch für eine Schulleiterin. Und auch für Herrn Wermuth, Herrn Glarner oder Juso/SVP Exponenten, die sich in der Wortwahl mitunter noch viel schärfer äussern, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Und das ist gut so. Meinungsfreiheit hat sich in der Vergangenheit bewährt, gerade weil sie für alle gilt.
Ich habe ein paar Repliken bekommen:
Fabienne la Marre
Es ist eine Schulleiterin die Kinder in eine besondere Sparte einteilt. Selbstverständlich geht sowas nicht. Kinder sind Kinder ob muslimisch oder israelisch.39
Peter Schöchlin
Also es ist doch klar, dass Glarner schon manche üble rassistische Aussage gemacht hat. Wermuth hat nur über Trump das aussagt, was Trump ist, nähmlich wahnsinnig.
Hier meine Antworten
@ Fabienne la Marre
Absolut, Kinder sind Kinder. Aber die Frage ist doch: Hat die Schulleiterin das tatsächlich bestritten? Oder wurde ihre Kritik an der Hamas bewusst als Angriff auf alle Kinder in Gaza interpretiert? Diese Differenzierung ist entscheidend.
@Peter Schöchlin
Das mag Ihre Meinung sein. Aber genau darum geht es ja: Wenn Wermuth Trump beleidigt, finden es viele gerechtfertigt. Wenn Glarner etwas sagt, ist es rassistisch. Und wenn eine Schulleiterin Kritik äussert, wird sie an den Pranger gestellt. Vielleicht wäre es an der Zeit, eine einheitliche Messlatte für alle zu finden?